Mach dein Handy nicht zur Waffe!

Der Besuch von Staatsanwalt Maximilian Wimmer aus Straubing   stellte ein weiteres  besonderes Event im Rahmen der Prävention vor Straftaten im Internet dar.

Herr Wimmer beeindruckte die Schülerinnen und Schüler der gesamten Marienrealschule allein schon  durch sein authentisches Auftreten, ist er doch als Richter und Staatsanwalt oft mit Internetstraftaten   beschäftigt.   Als Einstieg in seinen Vortrag  zeigte der Staatsanwalt das Video "Mach dein Handy nicht zur Waffe", das das bayerische Justizministerium   herausgegeben hat.

Im Folgenden sensibilisierte Herr Wimmer die Schülerinnen und Schüler dafür, wie schnell es gehen kann, sich in sozialen Medien wie z.B. Whatsapp, Google oder Facebook strafbar zu machen. Kinderpornografische Bilder sind hier oft  Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.  Gefährlich sind vor allem auch Whatsappgruppen mit sehr vielen Mitgliedern, die z.B.  scheinbar nur Spaßbilder posten.   Teilweise merken die Mitglieder dieser Gruppen nicht, dass sie durch den automatischen Download strafbare Bilder auf ihr Handy  geladen haben.  Grundsätzlich ist die Herstellung kinderpornographischer  Bilder, deren Verbreitung und eben auch allein deren Besitz strafbar.

Deshalb mahnte der Staatsanwalt mehrmals, den automatischen Download von Bildern auf dem Handy unbedingt auszuschalten und aus  solchen Gruppen auszutreten.  Bei Anbietern wie Facebook, Whatsapp und Google passiert es häufig, dass in Verdachtsfällen sogar das FBI ermittelt und aufgrund der Handynutzung für die Mitglieder solcher Gruppen ein sehr hohes Entdeckungsrisiko für jeden einzelnen besteht.

Auch auf den Besitz oder Versand von Symbolen wie Hakenkreuzen, SS-Runen oder IS-Flaggen ging  Wimmer ein und machte den Jungen und Mädchen klar, dass das kein Kavaliersdelikt ist, wenn solche Zeichen mit dem Handy verschickt werden.  Ebenso ist die Verbreitung von Witzen z.B.  über Juden oder behinderte Menschen strafbar.  Genauso wie Aufnahmen und Beleidigungen von Lehrern oder Schülern im Klassenzimmer oder die Behauptung falscher Tatsachen. Hier kann allein schon ein Like genügen, um sich strafbar zu machen.

Online begehen viele Menschen oft schneller eine Straftat, da die Hemmschwelle  wesentlich geringer ist. Herr Wimmer wies darauf hin, dass es immer gut ist, sich zunächst  eine Frage zu stellen, bevor man z.B. Beleidigungen im Netz verschickt:

"Würde ich das selbst für mich auch wollen?" . Wer diese Frage mit einem "Nein" beantwortet, sollte  seinen Kommentar auf keinen Fall posten.

Am Ende erklärte Staatsanwalt Wimmer noch, mit welchen Konsequenzen   die Schülerinnen und Schüler rechnen müssten, wenn sie sich in dieser Form strafbar machen. Hierzu gehören z.B. die Durchsuchung der Wohnung durch die Polizei, die Sicherstellung des Handys und die Vernehmung der Eltern und der Freunde des Jugendlichen, um das Strafmaß festzulegen.

Die hohe Zahl der Fragen, die die Schülerinnen und Schüler während und nach dem Vortrag an Herrn Wimmer stellten, zeigt, dass das Thema doch hochbrisant ist und durchaus viele Unsicherheiten bei den Jugendlichen vorhanden waren.